Lizenz Freie Kunst 1.3

Lizenz Freie Kunst 1.3 (LAL 1.3)

 

Präambel:

Mit der Lizenz Freie Kunst wird die Genehmigung erteilt, die Werke in Einhaltung der Urheberrechte zu kopieren, zu verbreiten und zu verändern.

Diese Rechte werden mit Lizenz Freie Kunst nicht etwa übergangen, sondern anerkannt und geschützt. Sie definiert die Ausübung des Urheberrechts neu und ermöglicht jedermann, Geisteswerke unabhängig vom Genre und von ihrer Ausdrucksform kreativ zu benutzen.

Während die Anwendung des Urheberechts im Allgemeinen zu einer Beschränkung des Zugriffs auf die Geisteswerke führt, wird sie mit Lizenz Freie Kunst gefördert. Ziel ist es dabei, die Benutzung der Ressourcen eines Werks zu genehmigen; neue kreative Bedingungen zu schaffen, um die schöpferischen Möglichkeiten zu erweitern. Die Lizenz Freie Kunst ermöglicht die Nutzung der Werke bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten.

Mit der Entwicklung der digitalen Welt, der Erfindung des Internet und der freien Softwares haben sich die Modalitäten der künstlerischen Schöpfung verändert: Die Geisteswerke werden natürlich für den Verkehr, den Austausch und zur Änderung angeboten. Sie sind insbesondere für die Ausführung gemeinsamer Werke geeignet, die jeder zum Nutzen aller erweitern kann.

Und dies ist der wesentliche Grund für die Lizenz Freie Kunst: Förderung und Schutz dieser Geisteswerke nach dem Grundsatz des Copyleft: freie Benutzung, Kopie, Verbreitung, Änderung und Verbot der alleinigen Aneignung.

 

Definitionen:

Mit dem Begriff „Werk“ werden sowohl das Erstwerk, die Folgewerke als auch das Gemeinschaftswerk in Übereinstimmung mit den nachstehenden Definitionen bezeichnet:

Gemeinschaftswerk: meint ein Werk, das das Erstwerk und alle späteren Beiträge (die Folgeoriginale und die Kopien) umfasst. Es wird auf Initiative des anfänglichen Urhebers geschaffen, der mit dieser Lizenz die Bedingungen festlegt, unter denen die Beiträge gemacht werden.

Das Erstwerk: meint das Werk, das vom Initiator des gemeinsamen Werks geschaffen wurde, dessen Kopien von jeder beliebigen Person wunschgemäß geändert werden können.

Folgewerke: meint die Beiträge der Autoren, die an der Bildung des Gemeinschaftswerks beteiligt sind, indem sie Nachdruck-, Verbreitungs- und Änderungsrechte in Anspruch nehmen, die ihnen mit der Lizenz gewährt werden.

 

Originale (Quellen oder Ressourcen des Werks): Jedes datierte Exemplar des Erst- oder Folgewerks, das von ihren Autoren als Referenz für spätere Aktualisierungen, Auslegungen, Kopien oder Nachdrucke vorgelegt wird.

Kopie: Der Nachdruck eines Originals im Sinne dieser Lizenz.

 

1- GEGENSTAND

Gegenstand dieser Lizenz ist die Definition der Bedingungen, unter denen Sie das Werk frei nutzen können.

 

2. UMFANG DES NUTZUNGSRECHTS

Dieses Werk wird einem Urheberrecht untergeordnet, und der Urheber informiert Sie mit dieser Lizenz über Ihre Freiheiten, um es zu kopieren, zu verbreiten und zu ändern.

2.1 KOPIERFREIHEIT (ODER NACHDRUCKFREIHEIT)

Sie sind berechtigt, dieses Werk für sich, für Ihre Freunde oder alle sonstigen Personen, ganz gleich, mit welcher Technik, zu kopieren.

2.2 VERÖFFENTLICHUNGSFREIHEIT (INTERPRETATION, DARSTELLUNG, VERTRIEB)

Sie sind berechtigt, die Kopien dieses Werks, ganz gleich, ob sie geändert wurden oder nicht, auf welchem Träger, an welchem Ort, entgeltlich oder kostenlos frei zu veröffentlichen, sofern Sie die nachstehenden Bedingungen in ihrer Gesamtheit einhalten:

  • Den Kopien ist diese Lizenz gleichlautend beizufügen oder ein genauer Verweis darauf zu entnehmen, wo diese Lizenz eingesehen werden kann.
  • Der Empfänger wird über den Namen des Autors der Originale und – sofern Sie das Werk geändert haben – auch über Ihren Namen informiert.
  • Der Empfänger wird darüber unterrichtet, wo er auf die Originale (Erst- und/oder Folgewerke) zugreifen kann.

Die Autoren der Originale sind auf Wunsch berechtigt, Ihnen die Genehmigung zur Verbreitung des Originals unter denselben Bedingungen wie die Kopien zu erteilen.

2.3 ÄNDERUNGSFREIHEIT

Sie sind berechtigt, die Kopien der Originale (Erst- und Folgewerke) unter den nachstehenden Bedingungen zu ändern:

  • Bedingungen nach Artikel 2.2 im Fall der Verbreitung der geänderten Kopie.
  • Angabe, ob es sich um ein geändertes Werk handelt und – sofern möglich – Verweis auf die Art der Änderung.
  • Verbreitung dieses Folgewerks mit derselben Lizenz oder einer anderen Lizenz, die mit dieser Lizenz zu vereinbaren ist.

Die Urheber der Originale können Ihnen auf Wunsch die Genehmigung zur Änderung des Originals unter denselben Bedingungen wie die Kopien erteilen.

 

3. VERBUNDENE RECHTE

Rechtshandlungen, die Urheberrechte oder vergleichbare Rechte beinhalten, dürfen die mit dieser Lizenz gewährten Freiheiten nicht behindern. Aus diesem Grund werden beispielsweise die Interpretationen derselben Lizenz oder einer mit dieser Lizenz zu vereinbarenden Lizenz untergeordnet. Die Integration des Werks in eine Datenbank, eine Kompilierung oder eine Anthologie dürfen die Nutzung des Werks der mit dieser Lizenz gegebenen Definition nicht behindern.

 

4. INTEGRATION DES WERKS

Die Integration dieses Werks in ein Gesamtwerk, das nicht der LAL untergeordnet ist, muss ausdrücklich die Ausübung der mit dieser Lizenz gewährten Freiheiten gewährleisten.

Ist das Werk unabhängig von der Einheit nicht zugänglich, ist es Integration nicht möglich, es sei denn, das Gesamtwerk wird der LAL oder einer vergleichbaren Lizenz untergeordnet.

 

5. KRITERIEN DER VEREINBARKEIT

Eine Lizenz ist mit der LAL vereinbar, sofern:

  • sie die Genehmigung zur Kopie, Verbreitung und Änderung der Kopien des Werks auch zu Gewinnzwecken und ohne weitere Beschränkungen als die Einhaltung der anderen Vereinbarungskriterien gewährt.
  • sie die Urheberschaft des Werks und den Zugang zu vorangehenden Fassungen des Werks garantiert, sofern dieser Zugang möglich ist.
  • sie auch die Vereinbarkeit der LAL anerkennt (Gegenseitigkeit).
  • sie vorsieht, dass die auf Ebene des Werks vorgenommenen Änderungen derselben Lizenz oder auch einer Lizenz untergeordnet werden, die den mit der LAL vorgesehenen Kriterien der Vereinbarkeit Rechnung trägt.

 

6. IHRE GEISTIGEN RECHTE

Gegenstand der LAL ist es keineswegs, Ihre Urheberrechte auf Ihre Beiträge oder ihre verbundenen Rechte zu übergehen. Mit dem Beitrag zur Entwicklung dieses Gemeinschaftswerks erklären Sie sich einzig damit einverstanden, Dritten dieselben Rechte auf Ihren Beitrag einzuräumen, wie die Ihnen mit dieser Lizenz gewährten Rechte. Diese Genehmigungen haben keinesfalls einen Verzicht auf ihre geistigen Rechte zum Gegenstand.

 

7. IHRE VERANTWORTUNG.

Die freie Nutzung des Werks, die mit der LAL gewährt wird (Kopie-, Verbreitungs-, Änderungsfreiheit) impliziert für alle Beteiligen ein eigenverantwortliches Verhalten.

 

8. LAUFZEIT DER LIZENZ

Diese Lizenz ist wirksam, sobald sie die Lizenzbedingungen bestätigt haben. Die Tatsache der Kopie, der Verbreitung oder der Änderung des Werks wird als eine stillschweigende Bestätigung betrachtet. Die Laufzeit der Lizenz entspricht der Dauer des mit dem Werk verbundenen Urheberrechts. Im Fall der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Lizenz verlieren Sie automatisch alle Rechte, die Ihnen mit der Lizenz zugestanden werden. Ermöglicht das Rechtssystem, dem Sie untergeordnet sind, Ihnen nicht die Einhaltung des Wortlauts dieser Lizenz, sind Sie nicht berechtigt, die Freiheiten zu beanspruchen, die mit der Lizenz gewährt werden.

 

9. UNTERSCHIEDLICHE LIZENZFASSUNGEN

Diese Lizenz wird unter Umständen zum Zwecke ihrer Verbesserung von Ihren Verfassern (den Verfassern der Copyleft Attitude-Bewegung) in der Form neuer nummerierter Fassungen regelmäßig geändert. Ihnen steht es frei, sich an die in der LAL-Fassung enthaltenen Bestimmungen zu halten, mit der Ihnen die Kopie zugesandt wurde, oder Bestimmungen späterer Fassungen zu beanspruchen.

 

10. UNTERLIZENZEN

Unterlizenzen sind mit dieser Lizenz nicht zulässig. Sämtliche Personen, die den Wunsch haben, die mit dieser Lizenz gewährten Freiheiten zu beanspruchen, sind direkt an die Autoren des Gemeinschaftswerks gebunden.

 

11. RECHTSRAHMEN

Diese Lizenz wird in Anlehnung an das französische Recht und an die Berner Übereinkunft über das Urheberrecht abgefasst.

 

BENUTZERHINWEISE:

  • Wie die Lizenz Freie Kunst benutzen?

Zur Beanspruchung der Lizenz Freie Kunst ist es ausreichend, Ihrem Werk den nachstehenden Vermerk beizufügen:

[Name des Autors, Titel, Datum und ggf. Namen der Autoren des Erstwerks und der Folgewerke und ihr Niederlassungsort ]. Copyleft: Dieses Werk ist frei, Sie sind berechtigt, es in Einhaltung der Bestimmungen der Lizenz Freie Kunst http://www.artlibre.org zu kopieren, zu verbreiten und zu ändern.

  • Warum die Lizenz Freie Kunst benutzen?
  1. Um Ihr Werk der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  2. Um seine freie Verbreitung zu ermöglichen.
  3. Um seine Entwicklung zu ermöglichen, indem seine Kopie, Verbreitung und Änderung durch Dritte zugelassen wird.
  4. Um selbst die Ressourcen eines Werks zu benutzen, sofern dieses Werk unter der Lizenz Freie Kunst verbreitet wird: freie Kopie, Verbreitung und Änderung dieses Werks.
  5. Und das ist noch nicht alles: Die Lizenz Freie Kunst bietet einen interessanten Rechtsrahmen, um eine rechtswidrige Aneignung zu unterbringen. Es ist nicht möglich, sich Ihr Werk zu eigen zu machen und dabei das kreative Verfahren zu umgehen und ein Alleinrecht auszuüben.

 

  • Wann die Lizenz Freie Kunst benutzen?

Immer dann, wenn Sie Kopie-, Verbreitungs- und Änderungsrechte der Werke beanspruchen oder gewähren wollen, ohne dass damit eine exklusive Aneignung verbunden ist, ist es ratsam, die Lizenz Freie Kunst zu benutzen. Dies gilt beispielsweise für wissenschaftliche, künstlerische oder pädagogische Projekte.

  • Für welche Werksarten ist die Lizenz Freie Kunst geeignet?

Die Lizenz Freie Kunst ist sowohl für digitale als auch für nicht digitale Werke geeignet. Sie haben die Möglichkeit, Text, Bilder, Ton, Gesten und alle sonstigen denkbaren Ideen mit der Lizenz zu schützen, für die Sie über ausreichende Urheberrechte verfügen.

  • Diese Lizenz hat eine Geschichte:

Sie ist aus der Beobachtung und Anwendung der digitalen Welt, der freien Software, des Internet und der Kunst entstanden. Sie ist aus „Copyleft Attitude-Treffen“ hervorgegangen, die im Jahre 2000 in Paris organisiert wurden und erstmals die Möglichkeit eines Austauschs zwischen Informatikern und Geistesschaffenden ermöglicht haben. Hauptthema dieser Treffen war die Anpassung der Grundsätze des Copyleft, mit dem die freie Software für alle denkbaren Geisteswerke definiert wird. http://www.artlibre.org
Copyleft Attitude, 2007.

Sie haben die Möglichkeit, diese Lizenz gleichlautend nachzudrucken und zu verbreiten (wortwörtlich).

Translation of the Licence Art Libre (Free Art License) by Mathias Schindler.