Lizenz Freie Kunst 1.1

Version 1.1

Präambel

Durch die Lizenz « Freie Kunst » wird die Erlaubnis verliehen, Kunstwerke uneingeschränkt zu kopieren, zu verbreiten oder zu verändern- in voller Berücksichtigung der allgemeinen Urheber-rechte. Hierbei handelt es sich nicht um ihre Aufhebung- da ihre Rechtmässigkeit nach wie vor anerkannt und respektiert wird-sondern um die Neuformulierung der Rechtslage, die der Allgemeinheit einen freien und kreativen Umgang mit Kunstwerken ermöglicht.
Dort, wo die Urheberrechte im Bereich von Kunst und Literatur zu einer Beschränkung der Verwendung ihrer Werke führen, bemüht sich die Lizenz « Freie Kunst » effizient zu intervenieren, um den Zugang zur Kunst zu erleichtern.
Die Lizenz vertritt folgende Absichten : Vereinfachung des Zuganges zu den Ressourcen eines Kunstwerkes sowie die Ermächtigung der Allgemeinheit zur Weiterverwendung ebensolcher.
Von Kunst Nutzen zur grösstmöglichen Freude aller zu ziehen, neu Bedingungen des künstlerischen Schaffens zu erstellen, um die Möglichkeiten des Schaffens zu vervielfachen, wobei die Urheberrechte in ihrer Gültigkeit unangetastet bleiben.
Die rapide Zunahme der Präsenz von elektronischen Medien in unserer Zeit, die Erfindung des Internets und der freien Computerprogramme haben dazu geführt, dass neue Formen des Schaffens und der Produktion aufgekommen sind.
Die hier präsentierte Lizenz stellt darüberhinaus das Resultat einer Folge
von Versuchen dar, welche mehrere zeitgenösische Künstler bereits im Vorfeld
erprobt haben.
Wissen und künstlerisches Schaffen sind Schätze, welche in jeder Hinsicht frei und frei zugänglich bleiben müssen, um ihrer Definition als universale Güter so nah als möglich zu kommen.
Diese Schätze sind als Ausgangspunkt von Forschung und Recherche zu verstehen (im kulturellen wie persönlichen Sinne), die nicht zwingend in eine konkrete Anwendung münden müssen.
Schaffen heisst, das Unbekannte zu entdecken, die Wirklichkeit ohne Rücksicht auf Realität zu erfinden.
Auf diese Art und Weise soll das Kunstobjekt nicht mit einem fertigen und definiertem Gegenstück verwechselt werden.
Dies ist zugleich auch der Hauptgrund sowie die Hauptnotwendigkeit der « Freie Kunst »-Lizenz : das Ausüben von Kunst zu unterstützen und vor den scheinbar einzig gültigen Regeln des Marktes zu schützen.

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Festlegung der Definitionen

Das Kunstwerk
Es handelt sich hierbei um ein allgemeines Kunstwerk, das das Ursprungswerk samt seiner nachträglichen An- oder Hinzufügungen umfasst (die Folgeoriginale sowie die Kopien ).

Das allgemeine
Kunstwerk ist auf Initiative des ursprünglichen Urhebers geschaffen worden. Dieser Urheber bestimmt mittels der Lizenz die Bedigungen, gemäss welcher die Hinzufügungen, also Veränderungen erlaubt werden.

Das Ursprungswerk
Es handelt sich hierbei um das Werk, das der Urheber des allgemeinen Kunstwerkes erschafft und deren Kopie(n) er zur freien Verwendung und Veränderung freigibt.

Die Folgewerke
Hierbei handelt es sich um Vorschläge Dritter, die zur Veränderung des Werkes beitragen, indem sie von dem Lizenzrecht-uneingeschränkte Wiederverwendung, Verbreitung und Veränderung-Gebrauch machen.

Das Original (Quelle oder Ressource des Kunstwerkes)
Hierbei handelt es sich um ein datiertes Exemplar des Kunstwerkesgemäss seiner Definition, Partition oder seines Programmes-, welches der Urheber als Quelle für sämtliche seiner Aktualisierungen, Interpretationen, Kopien oder Reproduktionen angibt.

Die Kopie
Jedwede Reproduktion eines Originales im Sinne dieser Lizenz. Der Urheber des Ursprungswerkes Dies ist die Person, welche das Werk, das sich zu Beginn der Folgemodi-fikationen befindet, geschaffen hat. Durch die Lizenz befähigt bestimmt sie die Bedingungen, nach welchen die Folgemodifikationen durchzuführen sind.

Der Beiträger
Jedwede Person, welche zur Erschaffung des Kunstwerkes beiträgt. Sie ist entweder Urheber des aus den Veränderungen einer Kopie des Ursprungswerkes hervorgegangenen Originalwerkes oder aber Urheber der Veränderung einer Kopie eines Folgewerkes.

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1. Absicht
Diese Lizenz verfolgt die Absicht, die Bedingungen, gemäss welcher Sie frei und uneingeschränkt von einem Kunstwerk Nutzen ziehen können, zu bestimmen.
2. Ausmass der Nutzniessung
Das Kunstwerk unterliegt den Urheberrechten ; darüberhinaus gibt der Urheber mittels der Lizenz die Hinweise an, über welche Freiheiten bezüglich des Kopierens, Verbreitens und Veränderns Verfügt werden kann.

2.1. Berechtigung zur Kopie (oder zur Reproduktion)
Sie haben die Erlaubnis, das Kunstwerk zu ihren persönlichen Zwecken Zu kopieren, sei es für Ihre Freunde, oder für jedwede andere Person -welche Technik Sie auch immer anwenden mögen.

2.2. Berechtigung zur freien Verbreitung, Auslegung ( oder Präsentation )
Sie haben das Recht, die Kopien dieser Werke frei und uneingeschränkt zu verbreiten und/oder zu modifizieren, welchen Verbreitungsort oder Präsentationsform des Werkes Sie auch immer wählen mögen, ob Sie die Werke gratis oder kostenpflichtig vertreiben.
Hierbei gilt es, die der Lizenz eigenen Bedingungen zu berücksichtigen und unbedingt anzuwenden :
Es gilt :
– den jeweiligen Kopien diese Lizenz in ihrer Reinform anzufügen oder genaue Hinweise zu geben, wo man die Lizenz finden kann
– dem Empfänger des Werkes den Namen sowie den Urheber der Originale anzugeben
– dem Empfänger den Zugang zu den Originalen anzugeben (sowie den Ursprungswerken und den Folgewerken) Der Urheber des Originals kann Ihnen gegebenenfalls- wenn er es wünscht- die Erlaubnis erteilen, das Original nach denselben Bedingungen, denen die Kopien unterliegen, zu verbreiten.

2.3. Berechtigung zur Modifikation
Gemäss den Bedingungen, die in Artikel 2.2. angegeben sind, haben Sie das Recht, die Kopien der Originale (der Ursprungswerke sowie der Folgewerke)- seien sie im vollständigen oder lückenhaften Zustand- frei und uneingeschränkt zu modifizieren, sofern Sie gedenken, die modifizierte Kopie zu verbreiten oder auszustellen.
Der Urheber des Originals kann Ihnen gegebenenfalls- wenn er es wünschtdie Erlaubnis erteilen, das Original nach denselben Bedingungen zu modifizieren, denen die Kopien unterliegen.

3. Eingliederung des Werkes
Alle Elemente dieses Werkes müssen frei bleiben ; aus diesem Grunde ist es Ihnen untersagt, die Originale in andere Werke einzufügen, welche der Lizenz nicht obliegen.

4. Ihre Urheberrechte
Es ist nicht die Absicht dieser Lizenz, Ihre Urheberrechte bezüglich Ihres Beitrages zu bestreiten. Indem sie aber durch Ihren Beitrag zu der Entwicklung eines Werkes beitragen, sind Sie gezwungen, dieselben Rechte, die Ihnen hierbei zugebilligt wurden, auch denjenigen zu gewähren, die Ihren Beitrag modifizieren wollen.

5. Dauer der Lizenz
Diese Lizenz tritt dann in Kraft, sobald Sie die obigen Artikel zur Kenntnis Genommen und akzeptiert haben. Das alleinige Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Werkes wird als ein stillschweigendes Einverständnis betrachtet. Diese Lizenz ist solange gültig, wie die Urheberrechte des Werkes gültig sind. Wenn Sie die Festlegungen dieser Lizenz nicht respektieren, verlieren Sie augenblicklich die Rechte, die durch diese Lizenz verliehen werden.

6. Verschiedene Fassungen dieser Lizenz
Diese Lizenz kann von ihren Verfassern (den Verfassern der « Copyleft »-
Bewegung ) zu jeder Zeit zum Zwecke ihrer Verbesserung modifiziert werden. Die jeweils verbesserte Fassung wird dementprechend nummeriert werden. Es bleibt allein Ihnen überlassen, ob Sie sich mit den Festlegungen der Fassung begnügen, in welcher die jeweilige Kopie zu Ihnen gelangt, oder aber sich auf die Festlegungen neuerer Fassungen berufen wollen.

7. Sublizenzen
Sublizenzen sind nicht erlaubt. Jedwede Person, welche von den Rechten der Lizenz zu nutzniessen wünscht, wird direkt an den Urheber des Ursprungswerkes gebunden.

8. Das im Vertrag gültige Gesetz
Diese Lizenz unterliegt dem französischen Recht.

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Anwendung

Wie benutzt man diese Lizenz ?
Um in den Genuss der Lizenz « Freie Kunst » zu gelangen, reicht es, Ihrem Werk folgende Vermerke anzufügen :

[ Namen des Werkes und gegebenenfalls eine kleine Beschreibung]
[ Im gegebenen Fall eine kleine Beschreibung des modifizierten Werkes
sowie den Namen des Urhebers ]
Copyright © [ Datum] [ Name des Urhebers] (im gegebenen Falle auch
die Namen der vorherigen Urheber angeben )
Copyleft : Dieses Werk ist frei, Sie können es gemäss den Festlegungen der Lizenz « Art Libre » weiterverbreiten und/oder modifizieren.
Ein Exemplar dieser Lizenz findet sich auf der Website von « Copyleft Attitude » http://www.artlibre.org sowie auch auf anderen Websites.

Wozu dient die Lizenz « Freie Kunst » ?
1/ um Ihr Werk einer grösstmöglichen Zahl an Nutzniessern zur Verfügung zu stellen

2/ um es frei und uneingeschränkt verbreiten zu können

3/ um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu entwickeln, indem die Erlaubnis zur Veränderung durch Dritte gegeben ist

4/ damit Sie selbst die Möglichkeit haben, die Ressourcen eines Werkes zu verwenden, sofern jenes der Lizenz « Artlibre » unterliegt : das bedeutet, dass Sie es somit frei und uneingeschränkt kopieren, verbreiten und modifizieren können.

5/ Das ist nocht nicht alles !
Denn die Verwendung der Lizenz « Artlibre » stellt auch ein gutes Mittel dar, sich Freiheiten im dominierenden Wirtschaftssystem zu verschaffen. Die Lizenz « Artlibre » bietet einen interessanten juristischen Rahmen an, in welchem jegliche unrechtliche Aneignung des Werkes verhindert wird. Dadurch ist es nicht mehr möglich, sich eines Werkes anzueignen, um allgemeines Schaffen « kurz zu schliessen », das heisst zu umgehen und exklusiven Profit aus ihm zu ziehen. Es ist untersagt, sich eine Gemeinschaftsarbeit, die dem Werk angehört, unter den Nagel zu reissen, es ist untersagt, die Ressourcen des aktuellen Schaffens zum Nutzen von Einzelpersonen monopolisieren zu wollen.

Die Lizenz « Artlibre » verteidigt eine der Kunst eigenen Wirtschaft, die auf Teilen basiert, auf Austausch und « fröhliches Freigebigsein ». Was in der Kunst zählt, ist vor allen Dingen das, was sich nicht zählen und kalkulieren lässt.

Wann kann man die Lizenz « Artlibre » verwenden ?
Es liegt nicht in der Absicht der Lizenz « Artlibre », das Copyright-System oder die Urheberrechte aufzuheben. Ganz im Gegenteil, sie versucht, ihre Sachdienlichkeit neuzuformulieren, indem sie die aktuelle Lage berücksichtigt. Es geht darum, die Erlaubnis zur freien Verbreitung, zum freien Kopieren und zum Verändern der Kunstwerke zu erhalten.

1/ Jedesmal, wenn Sie von diesem Recht Nutzen ziehen oder anderen dieses Recht zukommen lassen wollen, sollten Sie diese Lizenz verwenden.

2/ Jedesmal, wenn Sie gedenken, Werke zu schaffen, die sich entwickeln und uneingeschränkt kopierbar, verbreit – oder modifizierbar sein sollen, verwenden Sie die Lizenz « Artlibre » !

3/ Jedesmal, wenn Sie ein Werk zu kopieren, zu verbreiten oder zu modifizieren wünschen : Vergewissern Sie sich, dass sie unter der Lizenz « Artlibre » steht !
Im gegenteiligen Falle gehen sie das Risiko ein, illegal zu handeln.

Welchen Typen an Werken entspricht die Lizenz « Artlibre » ?
Diese Lizenz findet sowohl bei digitalen als auch bei nichtdigitalen Werken ihre Anwendung. Ihre Enstehung lässt sich auf die Domäne der freien Computerprogramme und des Internets zurückverfolgen, was nicht bedeutet, dass sie sich ausschliesslich auf diese Bereiche anwenden lässt. Sie können die Lizenz für ein Gemälde, einen Roman, eine Plastik, eine Musik, ein Gedicht, eine Performance, kurz, für sämtliche Kreationen verwenden, die auf die Bezeichnung « Kunst » Anspruch erheben

Diese Lizenz hat eine Geschichte
Sie ist das Resultat des Gipfels von « Copyleft Attitude », der in den Räumlichkeiten von « Accès Local et Public » (Anmk.d. Üb.: « örtlicher und öffentlicher Zugang ») 2000 in Paris stattfand.
Zum ersten Mal führte ein Gipfel Informatiker, freischaffende Künstler, Miwirkende an dieser Lizenz sowie Personen aus dem Bereich der Kunst zusammen.

Traduction du Texte « Licence Art Libre » en allemand par Lea Pischke

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